Gut ankommen im Unternehmen

Es gibt keine zweite Chance für einen ersten Eindruck! Für Spaß bei der Arbeit und beruflichen Erfolg ist auch das richtige Verhalten in deinem Ausbildungsbetrieb wichtig. Alles, was du dazu wissen musst, verraten wir dir hier.
 

Spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben giltst du als erwachsen. Jetzt geht es darum, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Das bedeutet auch, dass es auf deine Umgangsformen ankommt und du dich nicht mehr wie auf dem Schulhof verhalten kannst.

Bekanntmachen: Vorstellen und Begrüßen

„Guten Tag, mein Name ist Nils Schneider, ich bin Auszubildender im zweiten Jahr und arbeite gerade im Vertrieb.“ Wenn du dich so vorstellst, machst du alles richtig.
Als Auszubildende/r solltest du immer zuerst grüßen und dich vorstellen – egal ob bei Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden. 
Die Aufforderung zum Handschlag geht dagegen immer vom Ranghöheren aus. Du solltest also nicht mit ausgestreckter Hand auf deinen Chef losstürzen, sondern abwarten, bis dieser dir zuerst die Hand reicht. 

Duzen oder Siezen?

Deinen Chef oder Kollegen mit „Ey Digger“ zu begrüßen, ist keine gute Idee. In der Berufswelt ist es wichtig, höflich zu sein. Gerade zu Beginn deiner Ausbildung solltest du erstmal alle siezen. Duzen geht nur, wenn man dir das „Du“ auch angeboten hat. Dabei gilt: Der Ältere bietet dem Jüngeren und der Hochrangigere dem Nachrangigen das „Du“ an, nicht andersherum. 

Pünktlichkeit: Zu spät kommen ist nicht

Es ist absolut wichtig, dass du pünktlich an deinem Arbeitsplatz erscheinst! Unpünktlichkeit wird mit Unzuverlässigkeit gleichgesetzt und ist ein Abmahnungsgrund. Bau dir deshalb genug Zeitpuffer für deinen Arbeitsweg ein.

Outfit: Kleider, Kappen und Co.

Deine Lieblings-Jeans hat mehr Löcher als Stoff und deine Kappe ist quasi festgewachsen? Was deine Freunde cool finden, ist als Arbeitskleidung oft trotzdem unpassend.

Welche Kleidung angemessen ist, hängt von deinem Ausbildungsberuf und dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Wenn du aus dem Vorstellungsgespräch oder einem vorausgegangenen Praktikum schon weißt, wie sich deine neuen Kolleginnen und Kollegen kleiden, bist du auf der sicheren Seite: Orientier dich einfach an ihnen! In vielen Unternehmen, zum Beispiel im Krankenhaus, in den Banken und Sparkassen oder in der Gastronomie, gibt es sogar eine festgelegte Arbeitskleidung, über die dich dein zukünftiger Chef vor Ausbildungsbeginn informieren wird.

Ansonsten gilt: vorsichtig rantasten! Heile, saubere und dezente Kleidung ist ein guter Anfang. Löchrige Hosen, kurze Röcke, bauchfreie Oberteile und ähnliches lässt du am besten zu Hause im Schrank. Wenn du sehr unsicher bist, kannst du auch direkt im Unternehmen nachfragen. So zeigst du, dass du alles richtig machen möchtest – und hinterlässt von Anfang an einen guten Eindruck! Das Tragen einer Kappe empfinden übrigens gerade ältere Vorgesetzte oder Kollegen sowie viele Kunden als respektlos und unseriös. Deshalb unser Tipp: runter damit!

Körperschmuck: Piercings und Tattoos

Auch hierfür gibt es in der Ausbildung keine festgelegten Regeln: Je nach Branche und Einstellung des Arbeitgebers wird unterschiedlich damit umgegangen.

In vielen Berufen, zum Beispiel im handwerklichen Bereich oder in der Pflege, musst du Stecker oder Ringe oft schon aus arbeitsschutztechnischen Gründen entfernen oder mit einem Pflaster abkleben. In anderen Bereichen, etwa in der Versicherungsbranche oder bei den Geldinstituten, wird Wert auf ein sehr seriöses Auftreten gelegt. Gewagte Tattoos oder außergewöhnliche Piercings kommen da oft nicht gut an. Arbeitest du in der Medienbranche, ist das dagegen meist kein Problem. Auffällige Tattoos oder Piercings, mit denen der Arbeitgeber nicht einverstanden ist, solltest du nicht noch betonen, sondern mit Kleidung verdecken oder ebenfalls abkleben. Besprich das Thema Körperschmuck am besten vor Ausbildungsbeginn mit deinem Arbeitgeber!

Private Handynutzung: Telefonieren, Chatten und Co.

Während der Arbeit mal schnell eine WhatsApp an die Freunde schreiben oder privat telefonieren? Besser nicht! In vielen Unternehmen ist der Gebrauch des Handys während der Arbeitszeit sogar untersagt. Am besten lässt du es deshalb ausgeschaltet oder benutzt es nur während der Pause. Auch hier gilt: Frag bei Ausbildungsbeginn am besten nach, wie der Umgang mit dem privaten Handy im Betrieb geregelt ist. 

Telefonieren und Mailen: Der Kunde ist König

Im telefonischen Kundenkontakt meldest du dich in der Regel zuerst mit dem Firmennamen und dann mit deinem Nachnamen. Danach begrüßt du deinen Gesprächspartner mit einem freundlichen „Guten Tag“. Beim Telefonieren sollte sich der Anrufende immer gut aufgehoben fühlen. Sei höflich und zuvorkommend und – lächle! Das sieht man zwar nicht, aber man hört es! Kannst du selbst nicht weiterhelfen, ist es wichtig, dies mitzuteilen und den Anrufenden an einen Kollegen mit mehr Erfahrung weiterzuleiten, um bestmöglichen Service zu bieten.

Eine geschäftliche E-Mail sollte innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden. Solltest du verhindert sein, aktivierst du den Abwesenheitsassistenten. Emoticons haben in geschäftlichen Mails nichts zu suchen, dafür aber eine korrekte und höfliche Anrede und Verabschiedung sowie sachliche Formulierungen. Und, ganz wichtig: die korrekte Rechtschreibung! Eine E-Mail voller Fehler wirkt äußerst unseriös und wird womöglich gar nicht erst beantwortet.

Mittagspause oder Einladung zum Geschäftsessen: Das 1 x 1 bei Tisch

Auch beim (Geschäfts-)Essen solltest du Manieren zeigen. Dazu gehört, dich aufrecht an den Tisch zu setzen, die Ellenbogen am Körper zu behalten und das Besteck zum Mund zu führen – nicht umgekehrt! Mit dem Essen beginnst du erst, wenn alle am Tisch sitzen und der Ranghöchste mit dem Essen begonnen hat. Ein eher zurückhaltendes Verhalten ist auch hier von Vorteil.

Richtig krankmelden

Wenn du krank bist, musst du deinen Arbeitgeber schnellstens darüber informieren: und zwar vor Beginn deiner Arbeitszeit und am besten telefonisch. Dabei musst du nicht sagen, woran du erkrankt bist, aber nach Möglichkeit über die voraussichtliche Dauer deiner Fehlzeit informieren. Dann können sich deine Kollegen besser auf die Situation einstellen. Du musst dich auch dann krankmelden, wenn du am Tag der Krankheit für die Berufsschule oder eine andere Ausbildungsmaßnahme freigestellt bist. In diesem Fall benötigt auch die Berufsschule eine entsprechende Info von dir. Ab wann du deinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen musst, ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt.

Ins Fettnäpfchen getreten: Peinlichkeiten elegant lösen

Du hast zum zehnten Mal die gleiche Frage gestellt, bist ins falsche Büro hineingeplatzt oder trotz Wecker zu spät gekommen? Das kann passieren! Jetzt ist es wichtig, cool zu bleiben und offen mit der Situation umzugehen. Entschuldige dich höflich bei den betroffenen Personen und zeige ihnen, dass du bereit bist, aus deinen Fehlern zu lernen.

Hier geht’s für dich ins nächste Level!

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